March 16, 2025

Omnibus-I-Paket EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Mehr Flexibilität oder weniger Transparenz?

Das Omnibus-I-Paket reformiert die EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, verbessert Flexibilität, wirft aber Fragen zur Datenqualität auf.

Das Omnibus-I-Paket, das am 16. März 2025 in Kraft tritt, bringt Änderungen bei den EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und Unternehmen mehr Flexibilität zu geben, während die Transparenz gewahrt bleiben soll. Die wichtigsten Änderungen:

  • Schwellenwerte angehoben: Berichtspflicht erst ab 500 Mitarbeitenden (vorher 250).
  • Vereinfachte Standards: Fokus auf wesentliche ESG-Kennzahlen.
  • Neue Kriterien: Bilanzsumme und Nettoumsatz ergänzen die Mitarbeitendenzahl.
  • Stufenweise Einführung: Unterschiedliche Fristen je nach Unternehmensgröße.
  • Wesentlichkeitsanalyse: Berichte konzentrieren sich auf geschäftsrelevante ESG-Aspekte.

Vorteile:

  • Weniger Bürokratie und geringere Kosten.
  • Klarere und gezieltere Berichte.

Nachteile:

  • Geringere Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen.
  • Risiko von Lücken in ESG-Datenqualität.
Bereich Bisherige Regelung Neue Regelung
Schwellenwerte Ab 250 Mitarbeitenden Ab 500 Mitarbeitenden
Datenumfang Breite ESG-Erfassung Fokus auf wesentliche Indikatoren
Vergleichbarkeit Einheitliche Standards Flexiblere Berichtsformate

Unternehmen müssen nun die Balance finden zwischen weniger Bürokratie und der Sicherstellung hochwertiger ESG-Berichte.

Änderungen der Berichtspflichten

Die neuen EU-Vorgaben bringen deutliche Veränderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich. Die Kriterien, die bestimmen, welche Unternehmen berichtspflichtig sind, wurden überarbeitet. Neben der Anzahl der Mitarbeitenden zählen jetzt auch finanzielle Kennzahlen wie Bilanzsumme und Nettoumsatz. Dadurch fallen einige Unternehmen nicht mehr unter die direkte Berichtspflicht. Diese neuen Kriterien legen fest, welche Unternehmen künftig detaillierte Berichte einreichen müssen.

Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die an einem geregelten EU-Markt notiert sind, bleiben unabhängig von ihrer Größe verpflichtet, umfassende Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.

Für Finanzdienstleister, operative Tochtergesellschaften und kleinere Kapitalgesellschaften gelten besondere Regelungen. Auch wenn sie von der direkten Berichtspflicht ausgenommen sein können, verlangen Geschäftspartner oft relevante ESG-Daten, was eine indirekte Verpflichtung bedeutet.

Die Einführung der neuen Anforderungen erfolgt schrittweise. Je nach Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Fristen.

Diese Änderungen sollen Transparenz sicherstellen, ohne die Unternehmen unnötig zu belasten.

1. Auswirkungen reduzierter Berichtspflichten

Hier betrachten wir die konkreten Auswirkungen der reduzierten Berichtspflichten genauer.

Die Änderungen im Rahmen des Omnibus-I-Pakets sorgen für weniger bürokratischen Aufwand und geringere Kosten für die Einhaltung von Vorschriften. Besonders für mittelständische Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich auf ESG-Kennzahlen konzentrieren können, die für ihr Geschäftsmodell relevant sind. Dadurch wird der Umfang der benötigten Daten reduziert, was zu niedrigeren Compliance-Kosten führt.

Große Unternehmen bleiben zwar weiterhin umfassend berichtspflichtig, profitieren jedoch ebenfalls von einer effizienteren Datenerhebung. Der Fokus auf zentrale Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten vereinfacht den Prozess der Berichtserstellung. Kapitalmarktorientierte Unternehmen unterliegen jedoch weiterhin strengeren Anforderungen und müssen detailliert über Themen wie Taxonomie und Klimarisiken berichten.

Ein weiterer Vorteil ist die Einführung einer Wesentlichkeitsanalyse. Diese stellt sicher, dass Unternehmen künftig nur über ESG-Aspekte berichten, die tatsächlich geschäftsrelevant sind. Das Ergebnis: Berichte, die klar und präzise sind, ohne an Vergleichbarkeit zu verlieren. Diese Änderung ergänzt die neuen Berichtspflichten und macht den gesamten Prozess zielgerichteter.

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2. Auswirkungen auf die ESG-Datenqualität

Die jüngsten Änderungen werfen eine zentrale Frage auf: Wie beeinflussen sie die Qualität der ESG-Daten? Zwischen der Vereinfachung administrativer Prozesse und der Sicherstellung zuverlässiger Nachhaltigkeitsinformationen ergeben sich neue Herausforderungen.

Die gezielte Datenerhebung durch die Wesentlichkeitsanalyse birgt das Risiko, wichtige ESG-Kennzahlen zu übersehen. Für Investoren und andere Stakeholder wird es dadurch schwieriger, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen genau zu bewerten.

Die flexibleren Berichtsstandards erlauben es Unternehmen, unterschiedliche Schwerpunkte in ihrer ESG-Berichterstattung zu setzen. Das beeinträchtigt die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen innerhalb derselben Branche und hat direkte Folgen für die Datenvalidierung sowie die Transparenz in Lieferketten.

Aspekt Bisherige Regelung Neue Regelung
Datenumfang Breite Erfassung von ESG-Daten Fokus auf wesentliche Indikatoren
Vergleichbarkeit Einheitliche Berichtsstandards Flexiblere Berichtsformate
Datenqualität Einheitliche Standards Unternehmensspezifische Ansätze

Große, börsennotierte Unternehmen müssen weiterhin strikte Prüfungsstandards einhalten, während mittelständische Unternehmen weniger strenge Anforderungen erfüllen müssen. Dies führt zu Unterschieden in der Datenqualität und erschwert die Transparenz, insbesondere in internationalen und komplexen Lieferketten.

Die veränderte Kontinuität der Daten erschwert zudem die langfristige Analyse von Nachhaltigkeitstrends. Diese Aspekte werfen weitere Fragen zu den Chancen und Risiken der neuen Regelungen auf, die genauer betrachtet werden müssen.

Vor- und Nachteile

Die neuen EU-Regelungen zur ESG-Berichterstattung bringen sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Während sie den Verwaltungsaufwand verringern und Unternehmen mehr Flexibilität bieten, werfen sie auch Fragen zur Vergleichbarkeit und Standardisierung der Daten auf.

Bereich Vorteile Nachteile
Berichtspflichten Weniger Bürokratie, Konzentration auf relevante Kennzahlen, Kostenersparnis Geringere Vergleichbarkeit, weniger detaillierte ESG-Daten, schwierigere Kommunikation mit Stakeholdern
Fristen Mehr Zeit zur Vorbereitung, flexiblere Umsetzung, Anpassung an interne Ressourcen Verzögerte Transparenz, unterschiedliche Berichtszyklen, komplexere Datenanalysen
Prüfungsstandards Einfachere Prüfverfahren, geringere Kosten, risikobasierter Ansatz Weniger tiefgehende Prüfungen, uneinheitliche Qualitätsstandards, erschwerte Bewertung

Die verlängerten Fristen ermöglichen Unternehmen, sich besser auf die neuen Anforderungen einzustellen. Gleichzeitig verzögern sie jedoch die Einführung einheitlicher Standards. Besonders kleinere und größere Unternehmen müssen unterschiedliche Anforderungen erfüllen, was die Vergleichbarkeit erschwert. Zudem bleibt die Einhaltung der Taxonomie für bestimmte Unternehmen verpflichtend.

Die flexibleren Standards in der Lieferkettenüberwachung erleichtern zwar die Umsetzung, machen es jedoch schwieriger, ESG-Risiken in komplexen Lieferketten vollständig zu kontrollieren.

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die neuen Freiheiten so zu nutzen, dass ihre Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftig bleiben. Es gilt, die richtige Balance zwischen weniger Bürokratie und einer hohen Datenqualität zu finden, um die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung nicht zu gefährden.

Nächste Schritte für Unternehmen

Unternehmen sollten einen klaren Plan verfolgen: Fokus auf relevante ESG-Themen und Verbesserung der Datenqualität.

Es ist wichtig, sich auf die ESG-Themen zu konzentrieren, die direkt mit dem Geschäftsmodell zusammenhängen. Eine solide Datenbasis ist entscheidend für eine glaubwürdige Berichterstattung. Ein Beispiel zeigt, wie Unternehmen diesen Ansatz umsetzen können:

"The triply Mobility Audit is an excellent tool. The analysis took less than a week, and the data is precise and insightful. Employee mobility is a huge area where mistakes can be made, but triply helped us avoid that."

Für die Umsetzung in der Praxis könnten folgende Schritte helfen:

  • Bestehende ESG-Prozesse analysieren
  • Das Berichtskonzept entsprechend anpassen
  • Systeme einführen, die präzise und verlässliche Nachhaltigkeitskennzahlen liefern

"The triply Mobility Audit helped us understand our mobility landscape better and take data-driven actions to reduce costs and emissions while improving employee benefits."

Nutzen Sie die gewonnenen Erkenntnisse, um Ihre ESG-Strategie gezielt weiterzuentwickeln.

FAQs

Was ist das Omnibus-I-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Das Omnibus-I-Paket reformiert die EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, um Bürokratie abzubauen und Unternehmen mehr Flexibilität zu geben.

Wie beeinflusst das Omnibus-I-Paket die Berichtspflichten von Unternehmen?

Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden werden berichtspflichtig; der Fokus liegt auf wesentlichen ESG-Kennzahlen.

Welche Vorteile bietet das Omnibus-I-Paket für Unternehmen?

Das Paket verringert den bürokratischen Aufwand, senkt die Kosten und ermöglicht klarere, zielgerichtete Berichterstattung über relevante ESG-Themen.

Gibt es Nachteile durch die neuen Regelungen des Omnibus-I-Pakets?

Ja, es gibt geringere Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und Risiken hinsichtlich der Qualität der ESG-Daten.

Welche nächsten Schritte sollten Unternehmen nach dem Omnibus-I-Paket beachten?

Unternehmen sollten sich auf die relevanten ESG-Themen konzentrieren und ihre Datenqualität sowie den Berichtprozess verbessern.

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