March 17, 2025

Gesetzliche Vorgaben und Berichtspflichten für betriebliches Mobilitätsmanagement in der EU

Die neuen EU-Vorgaben zum betrieblichen Mobilitätsmanagement fordern Unternehmen zur Berichterstattung über Mobilitätsdaten und CO₂-Emissionen auf.

Die EU hat neue Regeln für das betriebliche Mobilitätsmanagement eingeführt, die Unternehmen zur Berichterstattung über Mobilitätsdaten verpflichten. Ziel ist es, CO₂-Emissionen zu senken, fairen Wettbewerb zu fördern und den sozialen Schutz von Arbeitnehmern zu verbessern. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Berichtspflichten (CSRD): Unternehmen müssen Mobilitätsdaten, CO₂-Emissionen und Maßnahmen zur Umweltentlastung dokumentieren.
  • Betroffene Unternehmen: Börsennotierte Unternehmen, große nicht-börsennotierte Unternehmen und Konzerntöchter in der EU.
  • Fristen: Erste Berichte ab 2025 für das Geschäftsjahr 2024, weitere Wellen bis 2028.
  • Erforderliche Daten: Emissionsdaten, Pendlerverhalten und Reisestatistiken.
  • Lösungen: Digitale Tools wie triply oder Greater Than vereinfachen die Datenerfassung und Berichterstellung.

Unternehmen sollten frühzeitig ihre Prozesse anpassen, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und langfristig nachhaltige Mobilitätsstrategien zu entwickeln.

Erforderliche Unternehmensberichte

CSRD-Anforderungen im Bereich Mobilität

Die CSRD legt großen Wert auf präzise Berichte zur Mobilität, insbesondere im Hinblick auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG).

Ein zentraler Punkt ist die Erfassung von CO₂-Emissionen. Pkw und Transporter verursachen 15 % der gesamten CO₂-Emissionen in Europa, wobei mehr als die Hälfte dieser Emissionen auf arbeitsbedingte Mobilität zurückzuführen ist.

Unternehmen müssen folgende Daten und Maßnahmen berücksichtigen:

  • Quantitative und qualitative Mobilitätsdaten
  • Aktuelle und zukünftige Auswirkungen auf die Umwelt
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltbelastung
  • Erfassung relevanter Daten entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Diese Anforderungen richten sich speziell an bestimmte Unternehmen, die in den nächsten Abschnitten genauer beschrieben werden.

Berichtspflichtige Unternehmen

Die CSRD-Berichtspflicht betrifft folgende Kategorien von Unternehmen:

Unternehmenskategorie Kriterien
Börsennotierte EU-Unternehmen Unternehmen mit Wertpapieren an regulierten Märkten in der EU
Große nicht-börsennotierte EU-Unternehmen Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren Schwellenwerte bei Vermögen, Umsatz und Mitarbeiterzahl überschreiten
EU-Unternehmen großer Konzerne Unternehmen, die Teil einer Konzernstruktur sind und bestimmte Größenkriterien erfüllen

Schätzungsweise werden etwa 50.000 Unternehmen von den neuen Berichtspflichten betroffen sein.

Berichtsfristen

Die Einführung der CSRD-Berichtspflichten erfolgt schrittweise:

  • Ab 2024: Erste Unternehmensgruppen beginnen mit der CO₂-Berichterstattung.
  • Bis 2025: Einreichung der ersten CSRD-Berichte für das Geschäftsjahr 2024.
  • Ab 2028: Verschiebung der zweiten und dritten Berichtswelle (ursprünglich für 2026/2027 geplant).

Unternehmen sollten frühzeitig ihre Dateninfrastruktur anpassen. Eine mögliche Unterstützung bietet die KI-gestützte Lösung von Greater Than, die Fahrdaten analysiert, um Unfallrisiken und Klimaauswirkungen zu bewerten und so die Berichterstattung zu erleichtern.

Mobilitätsdaten-Anforderungen

Benötigte Datentypen

Die EU-Vorschriften verlangen die Erhebung bestimmter Mobilitätsdaten, darunter:

Datenkategorie Erforderliche Informationen
Emissionsdaten CO₂-Ausstoß pro Transportmittel, Gesamtemissionen von Geschäftsreisen
Mitarbeitermobilität Pendlerverhalten, Statistiken zu Dienstreisen, Mobilitätspräferenzen

Diese Informationen bilden die Grundlage für digitale Erfassungslösungen.

Methoden zur Datenerfassung

Digitale Tools ermöglichen eine effiziente Erfassung von Mobilitätsdaten. Ein Beispiel ist die Lösung von triply, die bereits von mehreren Unternehmen in Österreich genutzt wird.

"Der triply Mobility Audit hat uns geholfen, unsere Mobilitätslandschaft besser zu verstehen und datengesteuerte Maßnahmen zur Kostensenkung und Emissionsreduzierung zu ergreifen, während gleichzeitig die Mitarbeitervorteile verbessert wurden", sagt Patrick Zinner, Nachhaltigkeitsmanager bei Ringana.

Zu den gängigen Methoden der Datenerhebung gehören:

  • Digitale Erfassungstools
  • Regelmäßige Befragungen und Analyse von Reisekosten
  • Auswertung von Reisekostenabrechnungen

Umgang mit Datenlücken

Es ist wichtig, erkannte Datenlücken schnell zu schließen. Ein strukturierter Ansatz hilft, diese Herausforderungen zu bewältigen.

"Der triply Mobility Audit ist ein hervorragendes Werkzeug. Die Analyse dauerte weniger als eine Woche, und die Daten sind präzise und aufschlussreich", erklärt Hans-Jörg Preining, Leiter Nachhaltigkeit & Wertpapiere bei der HYPO Oberösterreich.

Empfohlene Maßnahmen zur Schließung von Lücken:

  • Durchführung von Mobilitätsaudits
  • Einführung von Qualitätskontrollen
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Anwendung von Schätzverfahren, falls Daten fehlen

"triply's Audit hat uns ermöglicht, unsere Mobilitätsstrategie kontinuierlich zu verfolgen und zu optimieren, was sowohl der Organisation als auch unseren Mitarbeitern zugutekommt", bestätigt Christian Huter, Innovationsmanager bei der ÖAMTC.

Eine gut organisierte Datenerfassung und -pflege erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Berichtspflichten und verbessert die Entscheidungsfindung.

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Besseres Mobilitätsmanagement

Nachdem die Berichtspflichten und erforderlichen Datenerfassungen beschrieben wurden, liegt der Schwerpunkt dieses Abschnitts auf praktischen Ansätzen für ein effektives Mobilitätsmanagement.

Mobilitätspläne erstellen

Ein Mobilitätsplan sollte sowohl die Geschäftsziele als auch rechtliche Vorgaben berücksichtigen. Die Erstellung erfolgt in mehreren Schritten:

Phase Kernelemente Maßnahmen
Analyse Aktuelle Situation, Ziele, Anforderungen Datenerhebung, Compliance-Check
Planung Strategie, Budgetplanung Maßnahmenkatalog, Zeitplan
Umsetzung Implementierung, Überwachung Schulungen, Monitoring

Umweltfreundliche Transportoptionen

Die EU hat das Ziel, die Transportemissionen bis 2050 um 90 % zu senken. Hier sind einige Maßnahmen, die Sie in Betracht ziehen können:

  • Bahnreisen statt Flüge bevorzugen
    • Beispiel London-Amsterdam: Bahnreisen senken CO₂-Emissionen um 93 %.
    • Unternehmen wie Swiss Re und ABN Amro setzen verbindliche Bahnreiserichtlinien um.
  • Nachhaltige Mobilität fördern
    • Ladestationen für Elektrofahrzeuge bereitstellen.
    • Fahrgemeinschaftsprogramme einführen.
    • Sharing-Dienste nutzen

Durch eine sorgfältige Planung und regelmäßige Anpassungen können Sie Ihre Mobilitätsstrategie optimieren. Ziehen Sie Fachleute wie triply hinzu, um sowohl die Strategie als auch die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen.

Einhaltung der Vorschriften

Compliance-Checkliste

Ein strukturierter Ansatz ist entscheidend, um die EU-Mobilitätsvorschriften einzuhalten:

Phase Maßnahmen Verantwortliche
Vorbereitung Analyse von Richtlinien, Identifikation von Lücken HR, Rechtsabteilung
Implementierung Anpassung von Prozessen, Durchführung von Schulungen Mobilitätsteam, IT
Überwachung Datenerfassung, Erstellung von Berichten Compliance, Controlling

Die Umsetzung sollte sich an der EU-Entsenderichtlinie und den Vorgaben zur Lohntransparenz orientieren. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden müssen beispielsweise geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede offenlegen.

Schauen wir uns an, wie diese Ansätze in der Praxis angewendet werden.

Regelmäßige Aktualisierungen

Neben einer systematischen Umsetzung sind regelmäßige Aktualisierungen entscheidend, um die Mobilitätsstrategie auf dem neuesten Stand zu halten.

Hier einige Maßnahmen, die dabei helfen:

  • Technologie nutzen: Tools wie triply ermöglichen die Echtzeitüberwachung von Mitarbeiterreisen und Ausgaben.
  • Schulungen anbieten: Regelmäßige Schulungen für vielreisende Mitarbeitende sind essenziell.
  • Richtlinien prüfen: Überprüfen Sie Ihre Mobilitätsrichtlinien mindestens vierteljährlich.

Die EU-Mobilitätsstrategie umfasst 82 Initiativen für die kommenden vier Jahre. Unternehmen sollten ihre Compliance-Strategien kontinuierlich anpassen, um mit den neuen Anforderungen Schritt zu halten.

FAQs

Was sind die neuen gesetzlichen Vorgaben für das betriebliche Mobilitätsmanagement in der EU?

Die neuen Vorgaben verlangen von Unternehmen, Mobilitätsdaten und CO₂-Emissionen zu berichten, um nachhaltige Mobilität zu fördern.

Welche Unternehmen sind von den Berichtspflichten im Bereich Mobilitätsmanagement betroffen?

Betroffen sind börsennotierte Unternehmen, große nicht-börsennotierte Unternehmen und Konzerntöchter in der EU.

Welche Fristen gelten für die Berichterstattung über Mobilitätsdaten und CO₂-Emissionen?

Erste Berichte müssen bis 2025 für das Geschäftsjahr 2024 eingereicht werden, mit weiteren Wellen bis 2028.

Welche Mobilitätsdaten müssen Unternehmen erfassen und berichten?

Unternehmen müssen CO₂-Emissionen, Pendlerverhalten und Reisestatistiken dokumentieren.

Wie können digitale Tools das betriebliche Mobilitätsmanagement unterstützen?

Digitale Tools wie triply helfen bei der Datenerfassung und Berichterstellung, um den Anforderungen der EU gerecht zu werden.

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